Impressum

DRS KVG GmbH

Firmensitz:
Grenzweg 5A, 26209 Hatten

Geschäftsführung
Dr. Andreas Spiegel & Dr. Sven Abels

Handelsregister:
Amtsgericht Oldenburg, HRB 277011

 

Rechtliche Hinweise

Die DRS KVG GmbH prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die DRS KVG GmbH ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.

Des Weiteren behält sich die DRS KVG GmbH das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

Inhalt und Struktur der DRS KVG GmbH Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung der DRS KVG GmbH.

 

Anwendbares Recht

Die rechtlichen Hinweise auf dieser Seite sowie alle Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Webseite unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Hinweisgeberschutzgesetz

Die KVG unterliegt – unabhängig von ihrer Mitarbeiterzahl – dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Die KVG hat folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Whistleblower erhalten die Möglichkeit, Hinweise mündlich, schriftlich oder persönlich abzugeben.
  • Wird ein Hinweis abgegeben, wird die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen.
  • Binnen drei Monaten wird die Meldestelle den Whistleblower über die ergriffenen Maßnahmen informieren, beispielsweise über die Einleitung interner Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung einer Meldung an eine zuständige Behörde, etwa eine Strafverfolgungsbehörde.
  • Whistleblower können sich frei entscheiden, ob sie eine Meldung an die interne Meldestelle ihres Unternehmens abgeben oder die externe Meldestelle nutzen möchten.
  • Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen.
  • Wir werden sicherstellen, dass der Whistleblower Schutz vor „Repressalien“ erhält und nicht wegen einer Meldung in irgendeiner Weise benachteiligt wird.

Für Hinweise oder Beschwerden stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung:

  • Es wurde eine E-Mail-Adresse mit whistleblower @ drs-investment.com eingerichtet.
  • Zudem kann der Briefkasten genutzt werden.
  • Auch können Hinweise persönlich beim Geldwäschebeauftragten bzw. dessen Stellvertreter abgegeben werden.
  • Auch können Hinweise anonym beim Bundesamt für Justiz oder der BaFin (externe Meldestelle) abgegeben werden.

 

Angaben zur Nachhaltigkeit
Offenlegungspflicht nach Verordnung (EU) 2019/2088 („SFDR“)

Stand: 23.05.2023

 

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 („SFDR“) besteht für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater die Verpflichtung, über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen in Sinne der SFDR zu informieren. Dieser Informationspflicht wird in den folgenden Absätzen nachgekommen.

Unter Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der SFDR sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken sind Bestandteil der bereits bekannten Risikoarten wie beispielsweise Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko und können die Wesentlichkeit dieser Risiken beeinflussen.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung einer Investition haben. Emittenten mit mangelhaften Nachhaltigkeitsstandards können anfälliger für Ereignis-, Reputations-, Regulierungs-, Klage- und Technologierisiken sein. Diese Risiken im Bereich Nachhaltigkeit können unter anderem Auswirkungen auf das operative Geschäft, auf den Marken- bzw. Unternehmenswert und auf das Fortbestehen der Unternehmung oder der Investition haben. Das Eintreten dieser Risiken kann zu einer negativen Bewertung der Investition führen, die wiederum Auswirkungen auf die Rendite der Fonds haben kann.

 

Informationen zu Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
Art. 3 SFDR

Eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie wird nicht verfolgt. Investitionsentscheidungen werden bei der Gesellschaft auf Basis eines fundamentalen Research-Prozesses getroffen. Dabei werden Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen grundsätzlich beachtet, jedoch sind diese nicht ausschlaggebend für die Investitionsentscheidung. Eine Verankerung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

 

Keine Berücksichtigung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen
Art. 4 SFDR

Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Wir berücksichtigen nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht. Die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren notwendig sind, sind im Markt noch nicht in ausreichendem Umfang sowie in der erforderlichen Qualität vorhanden.

Wir werden die Datenlage regelmäßig überprüfen und auf dieser Grundlage ggf. erneut über die Möglichkeit der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen interner Strategien entscheiden.

Informationen zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Art. 5 SFDR

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ist nicht maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und bleibt ohne Einfluss auf die künftige Gehaltsentwicklung. Die Vergütung der Mitarbeiter und Partner der Gesellschaft orientiert sich nicht an möglichen Nachhaltigkeitsrisiken.